Sex im Hotel Stichworte: Hotel, Tageszimmer, Kuppelei, Escort-Lady Ein Seitensprung, Kinder, die Schwiegereltern: Für viele Paare ist Sex im Hotel die einzige Lösung, um ungestört zu bleiben. Aber wie ist die rechtliche Lage? In Deutschland dürfen unverheiratete Paare ohne Problem ein gemeinsames Hotelzimmer beziehen. Die ältere Generation erinnert sich noch an den "Kuppelei-Paragrafen", mit dem Hotelbetreiber, Vermieter oder Eltern bestraft werden konnten, sobald sie Unverheirateten ein Zimmer überließen. Doch dieser Paragraf wurde 1969 gestrichen und ist seitdem Geschichte. Viele Paare benötigen ein Hotelzimmer nicht über Nacht, sondern tagsüber, vielleicht für einen Seitensprung. Vor allem die größeren Hotels bieten "Tageszimmer" an, die von Geschäftsleuten für Besprechungen oder zum Ausruhen zwischen zwei Flügen gebucht werden. Auch Paare können so ein Tageszimmer für eine begrenzte Dauer mieten. Was sie dort treiben, bleibt ihre Privatsache. Ein Tageszimmer sollte auf keinen Fall mit einem "Tagungszimmer" verwechselt werden. Diese sind speziell für geschäftliche Termine ausgestattet und bieten Video-Beamer oder Flip-Charts - also kein prickelndes Ambiente für einen Seitensprung oder lustvollen Sex. Wer ein Hotelzimmer nur zum Sex anmietet, kann vor allem in größeren Hotels mit voller Diskretion des Personals rechnen. Dort ist man schlimmere Gäste gewohnt, darunter Rockbands oder VIPs, die schon mal eine Besenkammer zum Sex verwenden. Wer allein im Hotel wohnt, erhält vom Portier oft brauchbare Tipps zum örtlichen Rotlicht-Milieu. So empfehlen die Hotels einzelne Nachtclubs oder Bordelle und organisieren den Hotelbesuch einer Escort-Lady. Auf was man bei den Tipps des Hotel-Personals achten sollte und welche Escort-Ladys bevorzugt vom Portier gebucht werden, beschreibt der Ratgeber "Die übelsten Tricks im Bordell." Sponsor dieser Info-Seite: Alexander Iwanow, Autor des Ratgebers "Die geheimen Tricks der Luden" |